§03 Wann wird geliefert
§ 03.1 - Es ist unser Ziel, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Störungen im Betrieb, aus welchen Gründen sie auch entstanden sein mögen, befreien uns auf die Dauer der Störun-gen von der Lieferfrist. Wir haben in diesen Fäl-len ferner das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 03.2 - Fehlen für die Durchführung des Auf-trages erforderliche Einzelheiten, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpfl ichtungen in Ver-zug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfris-ten entsprechend. |