§04 Rechte & Eigentumsvorbehalt
§ 04.1 - Ein erteilter Auftrag ist ein Urheber-werkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaf-fung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an die-sem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werk-vertragsrechtes und des Urheberrechtsgeset-zes.
§ 04.2 - Eine Prüfung, ob vom Auftraggeber gelieferte Skizzen, Entwürfe, Fotos, Audiofiles, Noten, usw. gegen bestehende Urheberrechte, Warenzeichen oder hinterlegte Geschmacks-muster verstoßen, wird von besign.net nicht durchgeführt. Für alle eingesandten Skizzen, Entwürfe, Fotos, Audiofiles, Noten, ect. über-nimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung hinsichtlich des Reproduktionsrechtes.
§ 04.3 - An den gestalterischen Arbeiten von besign.net werden nur Nutzungsrechte einge-räumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertra-gen.
§ 04.4 - Eventuell überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurück-zugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders-lautende Vereinbarung getroffen wurde. |