§06 Honorare & Zahlungsfristen
§ 06.1 - Entwürfe, fertige Produkte sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, für die wir unser Honorar berechnen.
§ 06.2 - Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, wird ein Abschlags-honorar berechnet.
§ 06.3 - Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbe-sondere die kostenfreie Schaffung von Entwür-fen ist sofern mit dem Auftraggeber nicht an-ders vereinbart (Wettbewerb, Ausschreibung, ect.) zu keiner Zeit Vertragsbestandteil.
§ 06.4 - Die Honorare sind gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Sie sind ohne Abzüge zahlbar. Das selbe gilt auch für Arbeiten, die in mehreren Teilen geliefert und berechnet werden. Erstreckt sich die Aus-führung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen ent-sprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand ver-langt werden. |